Trummer & Partnerinnen
Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir sind Ihre Steuerberatung GmbH
Lohnsteuerformulare zum Download
Leitgedanken
Die Leitsätze unseres Handelns
- Wir bekennen uns zum kreativen Unternehmertum und zum Recht des Einzelnen auf Erfolg.
- Wir sind unabhängige und verlässliche Partner.
- Wir haben Zeit für unsere Kunden.
- Wir schätzen die Toleranz und Loyalität innerhalb unseres Teams. Das gewährleistet ein Arbeiten in Freude und Freundschaft.
- Wir kooperieren mit den Behörden. Die Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Akzeptanz und Fairness.
- Wir leben und arbeiten in einer Region mit einer hohen Lebensqualität und gesunder Umwelt. Wir begegnen diesem wertvollen Gut mit hoher Verantwortung.
- Wir streben gemeinsam mit unseren Kunden nach dem Platz an der Sonne.
Leistungen
Wir sind unabhängige und verlässliche Partner
Unsere Leistung orientiert sich an den individuellen Anforderungen unserer Auftraggeber.
Wir begleiten Sie schon von der ersten Idee bis zur Unternehmensgründung.
Unsere Aufgaben sind die Beratung in Steuerangelegenheiten für Unternehmer, Selbstständige und Einzelpersonen. Wir führen die Buchhaltung und Lohnverrechnung, erstellen die Bilanzen und Steuererklärungen. Zusätzlich beraten wir unsere Partner im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Ihnen bringen wir Kompetenz, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein entgegen und erwarten gleichzeitig eine faire Partnerschaft.
Die absolute Verschwiegenheit ist selbstverständlich. Wir tragen wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Basis unserer Partner abzusichern und begleiten sie auf ihrem Weg zu künftigen Erfolgen.
Trummer & Partnerinnen
Unser Team ist fachlich und menschlich kompetent
Wir stellen uns ganz auf ihre Bedürfnisse ein. Wir arbeiten maßgeschneidert.
Mit vollem Einsatz versuchen wir, für unsere Partner die bestmöglichen Lösungen zu finden. Ihnen widmen wir unser Wissen, unsere Erfahrung und unsere Kontakte.
Trummer & Partnerinnen
Team

Mag. Christian Trummer

Lisa Streußnig-Berger LL.B
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 22
l.berger@trummer-partnerinnen.at

Claudia Royer MSc.
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.royer@trummer-partnerinnen.at

Renate Portenkirchner
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 25
r.portenkirchner@trummer-partnerinnen.at


Carina Pramhaas
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.pramhaas@trummer-partnerinnen.at



Trummer & Partnerinnen
Kontaktinformation
Trummer & Partnerinnen
Steuerberatung GmbH
Ahornerstraße 197
8952 Irdning-Donnersbachtal
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Individuelle Termine gerne auch außerhalb der Kanzleizeiten!
Impressum | AAB | Datenschutz
Trummer & Partnerinnen Steuerberatung GmbH
Neues
Gewinnfreibetrag 2021 optimal nutzen
Vor dem Jahresende ist es ratsam zu prüfen, ob alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu
optimieren, ausgeschöpft wurden. Eine Möglichkeit ist der Gewinnfreibetrag, mit dem für
Unternehmer ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der
Arbeitnehmer erreicht wurde.
Gesetzesänderung und Anwendungserlass für Konteneinschau
Über jedes einzelne Auskunftsverlangen ist mit Beschluss zu entscheiden, wobei der Beschluss
weder den Umfang noch den Inhalt des Auskunftsverlangens bestimmen noch das
Auskunftsverlangen inhaltlich abändern kann.
NPO-Unterstützungsfonds für 1. Halbjahr 2021
Der NPO-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde verlängert und kann nun
auch für das erste Halbjahr 2021 beantragt werden.
Aktualisierte FAQs zum Verlustersatz
Vom Finanzministerium wurden zur Klarstellung von fraglichen Punkten aktualisierte Antworten
zum Verlustersatz veröffentlicht.
Persönliche Haftung des Geschäftsführers
Bei einer GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen der Geschäftsführer persönlich zur
Haftung für die Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden.
Folgen einer finanzstrafrechtlichen Verurteilung
Verkürzt ein Steuerpflichtiger Abgaben und kommt es zur Verurteilung des Täters, werden neben
der Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen unter Umständen auch noch andere Konsequenzen
schlagend, wie etwa der automatische Verlust der Gewerbeberechtigung.
Ausdehnung der begünstigten Kostenübernahme für „Öffi-Tickets
Mit 1.7.2021 wurde das „Jobticket“ zum „Öffi-Ticket“ ausgeweitet. Somit sind seit 1.7.2021
Wochen-, Monats- oder Jahreskarten und auch der Kostenersatz an Mitarbeiter steuerfrei.
Planungsrechnung für 2021
Das Rechnungswesen ist überwiegend an der Vergangenheit orientiert. Für die
Unternehmensführung sind aber vor allem die kommenden Entwicklungen
entscheidungsrelevant. Eine Planungsrechnung kann neben ihrer betriebswirtschaftlichen
Bedeutung auch für steuerliche Zwecke und Gestaltungen genutzt werden.
Buchungsplattformen: Finanz erhält Vermietungsdaten
Seit 1.1.2020 gelten umsatzsteuerliche Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Betreiber
von elektronischen Plattformen (z. B. Airbnb), die Lieferungen oder sonstige Leistungen an
Konsumenten in Österreich unterstützen.
Verkauf von Grundstücken durch gemeinnützige Vereine
Beim Verkauf von Grundstücken durch gemeinnützige Vereine unterliegt der Veräußerungsgewinn
auch dann der ImmoEst, wenn der Veräußerungserlös aus den Grundstücksverkäufen den
begünstigten Zweck mitfinanziert.