Trummer & Partnerinnen
Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir sind Ihre Steuerberatung GmbH
Lohnsteuerformulare zum Download
Leitgedanken
Die Leitsätze unseres Handelns
- Wir bekennen uns zum kreativen Unternehmertum und zum Recht des Einzelnen auf Erfolg.
- Wir sind unabhängige und verlässliche Partner.
- Wir haben Zeit für unsere Kunden.
- Wir schätzen die Toleranz und Loyalität innerhalb unseres Teams. Das gewährleistet ein Arbeiten in Freude und Freundschaft.
- Wir kooperieren mit den Behörden. Die Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Akzeptanz und Fairness.
- Wir leben und arbeiten in einer Region mit einer hohen Lebensqualität und gesunder Umwelt. Wir begegnen diesem wertvollen Gut mit hoher Verantwortung.
- Wir streben gemeinsam mit unseren Kunden nach dem Platz an der Sonne.
Leistungen
Wir sind unabhängige und verlässliche Partner
Unsere Leistung orientiert sich an den individuellen Anforderungen unserer Auftraggeber.
Wir begleiten Sie schon von der ersten Idee bis zur Unternehmensgründung.
Unsere Aufgaben sind die Beratung in Steuerangelegenheiten für Unternehmer, Selbstständige und Einzelpersonen. Wir führen die Buchhaltung und Lohnverrechnung, erstellen die Bilanzen und Steuererklärungen. Zusätzlich beraten wir unsere Partner im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Ihnen bringen wir Kompetenz, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein entgegen und erwarten gleichzeitig eine faire Partnerschaft.
Die absolute Verschwiegenheit ist selbstverständlich. Wir tragen wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Basis unserer Partner abzusichern und begleiten sie auf ihrem Weg zu künftigen Erfolgen.
Trummer & Partnerinnen
Unser Team ist fachlich und menschlich kompetent
Wir stellen uns ganz auf ihre Bedürfnisse ein. Wir arbeiten maßgeschneidert.
Mit vollem Einsatz versuchen wir, für unsere Partner die bestmöglichen Lösungen zu finden. Ihnen widmen wir unser Wissen, unsere Erfahrung und unsere Kontakte.
Trummer & Partnerinnen
Team

Mag. Christian Trummer

Lisa Streußnig-Berger LL.B
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 22
l.berger@trummer-partnerinnen.at

Claudia Royer MSc.
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.royer@trummer-partnerinnen.at

Renate Portenkirchner
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 25
r.portenkirchner@trummer-partnerinnen.at


Carina Pramhaas
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.pramhaas@trummer-partnerinnen.at



Trummer & Partnerinnen
Kontaktinformation
Trummer & Partnerinnen
Steuerberatung GmbH
Ahornerstraße 197
8952 Irdning-Donnersbachtal
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Individuelle Termine gerne auch außerhalb der Kanzleizeiten!
Impressum | AAB | Datenschutz
Trummer & Partnerinnen Steuerberatung GmbH
Neues
Zinsaufwendungen für Kapitalgesellschaften – Die neue Zinsschranke
Im Rahmen des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes wurde eine Zinsschrankenregelung in das
österreichische Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Dies war notwendig, um EU-Vorgaben
zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch überhöhte Zinszahlungen zu erfüllen.
Informationsaustausch über Plattformeinkünfte
Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienüberarbeitungsvorschlag zur Verbesserung der
Verwaltungszusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich vorgelegt. Die Umsetzung in das
österreichische Recht hat bis zum 31.12.2021 zu erfolgen.
Hälftesteuersatz bei Ordinationsaufgabe/verkauf bleibt auch 2021
Jene Regelung, die die Beibehaltung des begünstigten Hälftesteuersatzes trotz Wiederaufnahme
der ärztlichen Tätigkeit während der COVID-19-Pandemie vorsah, wird auf 2021 ausgeweitet.
Corona-Schutzschirm für Veranstaltungen
Da die Ausrichtung von Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie mit größeren Risiken
verbunden ist, kann bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein nicht
rückzahlbarer Zuschuss im Falle von finanziellen Nachteilen aufgrund Corona-bedingter
Veranstaltungseinschränkungen oder -absagen beantragt werden.
Die Folgen des Brexit für in Österreich ansässige Limited (Ltd.)
Für österreichische Unternehmer, die in der Rechtsform einer britischen Limited Company (kurz
Ltd.) auftreten, haben sich aufgrund des Brexit die Rahmenbedingungen grundlegend geändert.
Verlängerungen und Erweiterungen von Corona-Hilfsmaßnahmen
Aufgrund des Fortdauerns der COVID-19-Pandemie sowie weiterer Lockdown-Maßnahmen und
damit verbundener wirtschaftlicher Auswirkungen war es erforderlich, Hilfen zu verlängern bzw.
auszuweiten. Im Folgenden soll eine auszugsweise Übersicht der zum jetzigen Zeitpunkt
geplanten und beschlossenen Hilfsmaßnahmen dargestellt werden.
Wann kann die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer erfolgen?
Die Übertragung von inländischen Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer. Werden
derartige Erwerbsvorgänge wieder „rückgängig“ gemacht, kommt nur in bestimmten, gesetzlich
bestimmten Fällen eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer in Betracht.
Ausfallsbonus
Die Wirtschaftshilfen wegen der COVID-19-Pandemie wurden um den Ausfallsbonus ergänzt.
Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II (FKZ II) umfasst er sowohl einen direkten Zuschuss als
auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung.
Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen
Wird eine Selbstanzeige erst anlässlich finanzbehördlicher Prüfungshandlungen erstattet, muss für die strafbefreiende Wirkung dieser Selbstanzeige zusätzlich zu den verkürzten Abgaben auch eine Abgabenerhöhung entrichtet werden.Nach der Intention des Gesetzgebers soll Selbstanzeigen, die erst zu einem Zeitpunkt erstattet werden, in dem mit der Tatentdeckung gerechnet werden muss, nur dann strafbefreiende Wirkung zukommen, wenn ein Zuschlag zur […]
Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes
Mit dem Ausfallsbonus kann zusätzliche Hilfe bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von € 60.000 pro Monat beantragt werden. Die gestaffelte Hilfe ist ab 16.2. beantragbar. Jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu € 60.000 pro […]