Trummer & Partnerinnen
Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir sind Ihre Steuerberatung GmbH
Lohnsteuerformulare zum Download
Leitgedanken
Die Leitsätze unseres Handelns
- Wir bekennen uns zum kreativen Unternehmertum und zum Recht des Einzelnen auf Erfolg.
- Wir sind unabhängige und verlässliche Partner.
- Wir haben Zeit für unsere Kunden.
- Wir schätzen die Toleranz und Loyalität innerhalb unseres Teams. Das gewährleistet ein Arbeiten in Freude und Freundschaft.
- Wir kooperieren mit den Behörden. Die Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Akzeptanz und Fairness.
- Wir leben und arbeiten in einer Region mit einer hohen Lebensqualität und gesunder Umwelt. Wir begegnen diesem wertvollen Gut mit hoher Verantwortung.
- Wir streben gemeinsam mit unseren Kunden nach dem Platz an der Sonne.
Leistungen
Wir sind unabhängige und verlässliche Partner
Unsere Leistung orientiert sich an den individuellen Anforderungen unserer Auftraggeber.
Wir begleiten Sie schon von der ersten Idee bis zur Unternehmensgründung.
Unsere Aufgaben sind die Beratung in Steuerangelegenheiten für Unternehmer, Selbstständige und Einzelpersonen. Wir führen die Buchhaltung und Lohnverrechnung, erstellen die Bilanzen und Steuererklärungen. Zusätzlich beraten wir unsere Partner im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Ihnen bringen wir Kompetenz, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein entgegen und erwarten gleichzeitig eine faire Partnerschaft.
Die absolute Verschwiegenheit ist selbstverständlich. Wir tragen wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Basis unserer Partner abzusichern und begleiten sie auf ihrem Weg zu künftigen Erfolgen.
Trummer & Partnerinnen
Unser Team ist fachlich und menschlich kompetent
Wir stellen uns ganz auf ihre Bedürfnisse ein. Wir arbeiten maßgeschneidert.
Mit vollem Einsatz versuchen wir, für unsere Partner die bestmöglichen Lösungen zu finden. Ihnen widmen wir unser Wissen, unsere Erfahrung und unsere Kontakte.
Trummer & Partnerinnen
Team

Mag. Christian Trummer

Lisa Streußnig-Berger LL.B
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 22
l.berger@trummer-partnerinnen.at

Claudia Royer MSc.
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.royer@trummer-partnerinnen.at

Renate Portenkirchner
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 25
r.portenkirchner@trummer-partnerinnen.at


Carina Pramhaas
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.pramhaas@trummer-partnerinnen.at



Trummer & Partnerinnen
Kontaktinformation
Trummer & Partnerinnen
Steuerberatung GmbH
Ahornerstraße 197
8952 Irdning-Donnersbachtal
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Individuelle Termine gerne auch außerhalb der Kanzleizeiten!
Impressum | AAB | Datenschutz
Trummer & Partnerinnen Steuerberatung GmbH
Neues
Steuertipps für Unternehmer zum Jahresende 2020
Kurz vor dem Jahresende sollten nochmals alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2020 zu
gestalten und zu optimieren, überprüft werden. Folgende ausgewählte Steuertipps können
Unternehmern dabei als Entscheidungshilfe dienen.
Onlinehandel: Was ist „Dropshipping“?
Der Handel mit Waren über das Internet nimmt immer mehr zu und bringt neue Handelswege
hervor. Eine solche Art des Handels ist das sogenannte Dropshipping, welches für den Online-
Händler zwar zahlreiche Vorteile bringt, aber auch einige steuerliche Besonderheiten nach sich
zieht.
Aktive Gewinnplanung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum Jahresende
Rechtzeitig vor dem Jahresende ist es ratsam nochmals zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten,
das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Folgende Steuertipps speziell für
„Einnahmen-Ausgaben-Rechner“ sollen bei der Optimierung des steuerlichen Einkommens für
das Jahr 2020 helfen.
Informationen zum 5%-Umsatzsteuer-Satz
Das Finanzministerium beantwortete diverse Fragen zum zeitlich begrenzten 5 %-USt-Satz.
Fixkostenzuschuss Phase II – Änderungen laut Richtlinie
Aufgrund der neuen Verordnung des Finanzministeriums und der Richtlinie zum
Fixkostenzuschuss Phase II, deren Genehmigung durch die EU-Kommission noch ausständig ist,
ergeben sich im Vergleich zum bisherigen Fixkostenzuschuss einige Änderungen und
Verbesserungen.
Neuerungen bei der Gastgewerbepauschalierung
Im August 2020 wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert – durchwegs zum
Vorteil der betroffenen Steuerpflichtigen.
Freiwillige Abfertigungen im Rahmen eines Sozialplans sind keine Betriebsausgaben
Das Bundesfinanzgericht hat bestätigt, dass Zahlungen, die bei oder nach Beendigung des
Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen vom Arbeitgeber bezahlt werden, nicht als
Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
Erweiterung des Familienbonus Plus
Wenn sich der Familienbonus Plus bei einem Antragsteller steuerlich gar nicht auswirken würde,
kann dieser, beginnend ab dem Kalenderjahr 2019, nachträglich darauf verzichten, damit sich der
Familienbonus Plus beim zweiten Antragsberechtigten bis zur Gänze auswirken kann.
Geltendmachung von Betriebsausgaben – Empfängerbenennung beachten!
Eine Empfängerbenennung darf von der Finanz nicht verlangt werden, wenn es dem
Unternehmer,
der Leistungen von einem Subunternehmer bezieht, unverschuldet nicht möglich ist, die
tatsächlichen Empfänger der Entgeltzahlung zu kennen.
Auch telefonische medizinische Leistungen können USt-frei sein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch telefonisch erbrachte
Beratungsleistungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheiten unter die Umsatzsteuerbefreiung
fallen können, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen.