Trummer & Partnerinnen
Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir sind Ihre Steuerberatung GmbH
Lohnsteuerformulare zum Download
Leitgedanken
Die Leitsätze unseres Handelns
- Wir bekennen uns zum kreativen Unternehmertum und zum Recht des Einzelnen auf Erfolg.
- Wir sind unabhängige und verlässliche Partner.
- Wir haben Zeit für unsere Kunden.
- Wir schätzen die Toleranz und Loyalität innerhalb unseres Teams. Das gewährleistet ein Arbeiten in Freude und Freundschaft.
- Wir kooperieren mit den Behörden. Die Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Akzeptanz und Fairness.
- Wir leben und arbeiten in einer Region mit einer hohen Lebensqualität und gesunder Umwelt. Wir begegnen diesem wertvollen Gut mit hoher Verantwortung.
- Wir streben gemeinsam mit unseren Kunden nach dem Platz an der Sonne.
Leistungen
Wir sind unabhängige und verlässliche Partner
Unsere Leistung orientiert sich an den individuellen Anforderungen unserer Auftraggeber.
Wir begleiten Sie schon von der ersten Idee bis zur Unternehmensgründung.
Unsere Aufgaben sind die Beratung in Steuerangelegenheiten für Unternehmer, Selbstständige und Einzelpersonen. Wir führen die Buchhaltung und Lohnverrechnung, erstellen die Bilanzen und Steuererklärungen. Zusätzlich beraten wir unsere Partner im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Ihnen bringen wir Kompetenz, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein entgegen und erwarten gleichzeitig eine faire Partnerschaft.
Die absolute Verschwiegenheit ist selbstverständlich. Wir tragen wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Basis unserer Partner abzusichern und begleiten sie auf ihrem Weg zu künftigen Erfolgen.
Trummer & Partnerinnen
Unser Team ist fachlich und menschlich kompetent
Wir stellen uns ganz auf ihre Bedürfnisse ein. Wir arbeiten maßgeschneidert.
Mit vollem Einsatz versuchen wir, für unsere Partner die bestmöglichen Lösungen zu finden. Ihnen widmen wir unser Wissen, unsere Erfahrung und unsere Kontakte.
Trummer & Partnerinnen
Team

Mag. Christian Trummer

Lisa Streußnig-Berger LL.B
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 22
l.berger@trummer-partnerinnen.at

Claudia Royer MSc.
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.royer@trummer-partnerinnen.at

Renate Portenkirchner
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 25
r.portenkirchner@trummer-partnerinnen.at


Carina Pramhaas
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.pramhaas@trummer-partnerinnen.at



Trummer & Partnerinnen
Kontaktinformation
Trummer & Partnerinnen
Steuerberatung GmbH
Ahornerstraße 197
8952 Irdning-Donnersbachtal
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Individuelle Termine gerne auch außerhalb der Kanzleizeiten!
Impressum | AAB | Datenschutz
Trummer & Partnerinnen Steuerberatung GmbH
Neues
Wiederaufnahme durch die Finanzverwaltung
Das Bundesfinanzgericht aktuell entschieden, dass ein Wiederaufnahmebescheid aufzuheben ist,
wenn der Prüfbericht keine konkreten Ausführungen zum Neuhervorgekommenen enthält.
Ferienwohnung: Vermietung mit Nebenleistung als bäuerlicher Nebenerwerb
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Abgrenzung zwischen Vermietung von Ferienwohnungen und
Urlaub am Bauernhof klargestellt.
Begünstigungen für Sportler im Sportverein
Um trotz des COVID-19 bedingten Entfalls von Trainings und Wettkämpfen eine steuerfreie
Auszahlung von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler zu ermöglichen, wurde
eine eigene gesetzliche Regelung geschaffen.
Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass auch Verluste aus einer Grundstücksveräußerung, die
sich aufgrund einer teilweisen Rücküberweisung des Veräußerungserlöses wegen Mängel im
Verkaufsobjekt ergeben, unter Umständen im Folgejahr berücksichtigt werden können.
Quellensteuerrückerstattung bei Kapitalvermögen – Steuerlast optimieren!
Jener Teil der ausländischen Quellensteuer, der auf die österreichische Kapitalertragsteuer nicht
angerechnet werden kann, muss von der ausländischen Steuerbehörde im Wege eines
Rückerstattungsverfahrens zurückgefordert werden.
Corona-Fixkostenzuschuss beantragen!
Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Einschränkungen im Zeitraum vom 16.3.2020 bis
15.9.2020 Umsatzausfälle von zumindest 40 % erleiden, können einen Antrag auf einen
Fixkostenzuschuss stellen. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen und Unternehmen nahezu
aller Branchen.
USt-Option bei Gebäude-Vermietung
Laut Finanzministerium bleibt bei jeder Art der Gesamtrechtsnachfolge das ursprüngliche
Mietverhältnis bestehen. Es erfolgt kein Wechsel auf Mieter- oder Vermieterseite.
Härtefallfonds 2. Phase: Verbesserungen beim Zuschuss
Seit 20.4.2020 kann der Antrag für einen nichtrückzahlbaren Zuschuss aus dem Härtefallfonds
Phase 2 online auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich beantragt werden, wobei
wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Härtefallfonds Phase 1 Berücksichtigung fanden.
Bürgschaftszahlungen eines nichtselbständigen Gesellschafter-Geschäftsführers
Das Bundesfinanzgericht entschied, dass Zahlungen eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
aufgrund einer in Anspruch genommenen Haftung für Schulden der GmbH weder
außergewöhnliche Belastungen noch Werbungskosten sind.