Trummer & Partnerinnen
Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir sind Ihre Steuerberatung GmbH
Lohnsteuerformulare zum Download
Leitgedanken
Die Leitsätze unseres Handelns
- Wir bekennen uns zum kreativen Unternehmertum und zum Recht des Einzelnen auf Erfolg.
- Wir sind unabhängige und verlässliche Partner.
- Wir haben Zeit für unsere Kunden.
- Wir schätzen die Toleranz und Loyalität innerhalb unseres Teams. Das gewährleistet ein Arbeiten in Freude und Freundschaft.
- Wir kooperieren mit den Behörden. Die Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Akzeptanz und Fairness.
- Wir leben und arbeiten in einer Region mit einer hohen Lebensqualität und gesunder Umwelt. Wir begegnen diesem wertvollen Gut mit hoher Verantwortung.
- Wir streben gemeinsam mit unseren Kunden nach dem Platz an der Sonne.
Leistungen
Wir sind unabhängige und verlässliche Partner
Unsere Leistung orientiert sich an den individuellen Anforderungen unserer Auftraggeber.
Wir begleiten Sie schon von der ersten Idee bis zur Unternehmensgründung.
Unsere Aufgaben sind die Beratung in Steuerangelegenheiten für Unternehmer, Selbstständige und Einzelpersonen. Wir führen die Buchhaltung und Lohnverrechnung, erstellen die Bilanzen und Steuererklärungen. Zusätzlich beraten wir unsere Partner im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Ihnen bringen wir Kompetenz, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein entgegen und erwarten gleichzeitig eine faire Partnerschaft.
Die absolute Verschwiegenheit ist selbstverständlich. Wir tragen wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Basis unserer Partner abzusichern und begleiten sie auf ihrem Weg zu künftigen Erfolgen.
Trummer & Partnerinnen
Unser Team ist fachlich und menschlich kompetent
Wir stellen uns ganz auf ihre Bedürfnisse ein. Wir arbeiten maßgeschneidert.
Mit vollem Einsatz versuchen wir, für unsere Partner die bestmöglichen Lösungen zu finden. Ihnen widmen wir unser Wissen, unsere Erfahrung und unsere Kontakte.
Trummer & Partnerinnen
Team

Mag. Christian Trummer

Lisa Streußnig-Berger LL.B
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 22
l.berger@trummer-partnerinnen.at

Claudia Royer MSc.
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.royer@trummer-partnerinnen.at

Renate Portenkirchner
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 25
r.portenkirchner@trummer-partnerinnen.at


Carina Pramhaas
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.pramhaas@trummer-partnerinnen.at



Trummer & Partnerinnen
Kontaktinformation
Trummer & Partnerinnen
Steuerberatung GmbH
Ahornerstraße 197
8952 Irdning-Donnersbachtal
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Individuelle Termine gerne auch außerhalb der Kanzleizeiten!
Impressum | AAB | Datenschutz
Trummer & Partnerinnen Steuerberatung GmbH
Neues
Anspruchszinsen ab 1.10.2022
Für noch nicht veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuern 2021, die nach dem 30.9.2022 bescheidmäßig festgesetzt werden, gilt wieder die Anspruchsverzinsung.
Energiegemeinschaften nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Aufgrund des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) besteht auch für Unternehmer die Möglichkeit, sich durch die Errichtung von Energiegemeinschaften über Grundstücksgrenzen hinweg mit anderen Teilnehmern zusammenzuschließen, um Energie gemeinsam zu nutzen.
Wohnzweck oder Beherbergung?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass bei einer Wohnung, die bloß für wenige Wochen oder gar Tage überlassen wird, nicht von einem Aufenthalt auf Dauer die Rede sein kann. Darin unterscheidet sich der Begriff „Wohnzweck“ von jenem der „Beherbergung“.
Keine Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer bei Vorliegen wesentlicher Betriebsmittel
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte fest, dass sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bei der Beurteilung von Dienstverhältnissen nicht ausreichend mit dem Begriff der „wesentlichen eigenen Betriebsmittel“ auseinandergesetzt hat.
Umwandlung von Miteigentum in Wohnungseigentum
Wird ein Wohnhaus erstmalig parifiziert und werden die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, kommt es zu einer Umwandlung des bisherigen Miteigentums bzw. Alleineigentums in Wohnungseigentum. Bei der Begründung von Wohnungseigentum sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu beachten.
USt-rechtliche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022
Das kürzlich kundgemachte Abgabenänderungsgesetz 2022 sieht auch einige Änderungen in der Umsatzsteuer vor.
Das Teuerungs-Entlastungspaket im Überblick
Der Nationalrat hat im Juni 2022 ein Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen. Dies umfasst zahlreiche Maßnahmen, um die Teuerungen abzufedern.
Zinsenloses Darlehen an Schwesterngesellschaft
Bei einem betrieblich veranlassten Darlehen einer Gesellschaft an ihre Schwesterngesellschaft liegt dem Grunde nach keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Als verdeckte Gewinnausschüttung sind aber nicht verrechnete Zinsen zu beurteilen.
Anpassung von Familienleistungen an ausländisches Preisniveau EU-rechtswidrig
Seit 2019 war eine Anpassung von Familienleistungen für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, an den dortigen Lebenshaltungsindex vorgesehen. Betroffen waren somit EU-Bürger, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im EU-Ausland leben. In einem aktuellen Erkenntnis hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun festgestellt, dass diese Indexierung gegen europäisches Recht verstößt. Österreich muss den Betroffenen die gekürzten Beträge rückerstatten.
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von Dienstnehmern
Dienstgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich ein Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA einen Zuschuss, wenn der Dienstnehmer arbeitsunfähig ist.